Begriff | Definition |
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Versorgungsordnung | In einer Versorgungsordnung werden die Grundsätze festgelegt und zusammengefasst, nach denen den Arbeitnehmern des Betriebes oder Unternehmens oder Gruppen von ihnen eine Versorgungszusage erteilt wird (BAG 19.06.1980 – 3 AZR 137/79, AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch). Die Versorgungsordnung richtet sich nicht an jeden einzelnen Arbeitnehmer, sondern schafft für alle Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen einheitliche Versorgungsbedingungen. Die Versorgungsordnung kann arbeitsrechtlich als Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung, Regelungsabrede sowie als Gesamtzusage oder vertragliche Einheitsregelung geregelt werden.
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