Begriff | Definition |
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Vollrente |
In der gesetzlichen Rentenversicherung kann die Altersrente als Teil- oder Vollrente bezogen werden. Die Höhe der Teilrente hängt vom Hinzuverdienst ab ( Flexi-Rente). Dagegen ist die Vollrente die gesamte Altersrente. Sie wird in der Regel nur gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze verändert sie sich nicht mehr. Bei einigen vorzeitigen Vollrenten ist die Hinzuverdienstgrenze zu beachten (z. Z. 6.300 €uro im Jahr).
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