Begriff | Definition |
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Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers |
Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nicht mit einer wirtschaftlichen Notlage gleichzusetzen ist. Sie ist eine zukunftsbezogene Größe. Mit ihr wird die künftige Belastbarkeit des Unternehmens umschrieben. Sie setzt eine Prognose voraus.
Beurteilungsgrundlage für die zu erstellende Prognose ist die bisherige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung gezogen werden können. Grundlage für die Prognose ist die bisherige zuverlässige wirtschaftliche Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum sein. In der Regel dauert der maßgebliche Zeitraum mindestens drei Jahre. Im Ausnahmefall ist auf einen längeren Zeitraum abzustellen. Ist ein Unternehmen in einen Konzern eingebunden, dann ist das Unternehmen für die Anpassungsprüfung zuständig, das die Versorgungszusage als Arbeitgeber erteilt oder sie im Wege der Rechtsnachfolge übernommen hat. Dieses Unternehmen ist der Versorgungsschuldner. Für die Anpassung ist grundsätzlich nicht die wirtschaftliche Lage des Konzerns, sondern die des Unternehmens maßgebend.
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