Begriff | Definition |
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Zielrente |
Mit der reinen Beitragszusage wird im Gegensatz zu den bisherigen Versorgungszusagen ( Leitungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung) kein bestimmtes Versorgungsziel garantiert, sondern es wird nur eine Zielrente angestrebt. Damit hängt die Höhe der Altersversorgung insbesondere von der Entwicklung des Kapitalmarktes ab. Diese Form der Zusage enthält Chancen und Risiken, die nicht zu unterschätzen sind.
Mit der Zielrente wird keine dauerhafte Betriebsrentenhöhe angestrebt. Je nach Ertragslage kann die Höhe der Leistung schwanken. Sie kann sich während des Rentenbezugs positiv oder negativ verändern. Bei ihr wird der Arbeitgeber von der Pflicht entbunden, für die zugesagte Leistung einstehen zu müssen ( Einstandspflicht). Selbst die bisher geschützte Ausgangsrente ist von einer Reduzierung nicht geschützt.
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