Begriff | Definition |
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Zuflussprinzip | Im Steuerrecht fließen nach dem Zuflussprinzip dem Arbeitnehmer Einkünfte erst in dem Zeitpunkt zu, in dem er über sie verfügen kann (BFH 22.11.2006 – X R 29/05, BFHE 216, 124). Deshalb fließt während der Anwartschaftsphase bei einer Versorgungszusage – arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert – über eine Direktzusage oder Unterstützungskasse dem Arbeitnehmer kein Entgelt zu (BFH 20.07.2005 – VI R 165/01; BFHE 209, 571), das zu versteuern wäre. Die Leistungen aus diesen beiden Durchführungswegen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn aus dem früheren Arbeitsverhältnis (nachträglicher Lohn). Bei der Direktversicherung, dem Pensionsfonds oder der Pensionskasse sind die Beiträge steuerpflichtiger Lohn, der durch den § 3 Nr. 63 EStG im begrenztem Umfang (vier Prozent der BBG) von der Steuer freigestellt wird.
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