Begriff | Definition | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Zulagen | Für den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge – private Riester-Rente oder Entgeltumwandlung mit Riester-Förderung in den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds können seit 2002 Zulagen (Grundzulage und Kinderzulagen) beantragt und/oder der Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen werden. Um die volle Riester-Förderung zu erlangen, ist ein Mindesteigenbeitrag einzuzahlen. Der Mindesteigenbeitrag setzt sich aus dem persönlichen Mindestaufwand plus Zulagen (Grund- und Kinderzulage) zusammen. Seit 2008 ist die Höhe des zulagenberechtigten Beitrags auf 2.100 Euro im Jahr begrenzt.
Berufseinsteiger, die vor dem 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abschließen, erhalten zusätzlich eine einmalige Zulage von 200 Euro.
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