Begriff | Definition |
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Zulagenverfahren | Für die Riester-Rente wurde mit dem Altersvermögensgesetz ein Zulagenverfahren eingeführt. Die Beiträge zur Riester-Rente werden aus dem Nettoarbeitsentgelt – nach Abzug der Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen – gezahlt. Dafür erhalten die Begünstigten je nach Familienstand Zulagen. Sind die Steuerersparnisse höher als die Zulagen, dann erhalten sie vom Finanzamt den Unterschiedsbetrag (Günstigerprüfung) erstattet. Nur in den kapitalgedeckten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge kann die Riester-Förderung in Anspruch genommen werden.
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