Begriff | Definition |
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Zurechnungszeit | In betrieblichen Versorgungsordnungen kann es bei vorzeitigem Ausscheiden wegen Invalidität oder Tod zusätzliche Zeiten (Zurechnungszeit) geben, die den tatsächlich erreichten Anmelde- oder Dienstjahren hinzugerechnet werden. Zurechnungszeiten gibt es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Versicherte, die vor dem 62. Lebensjahr teilweise oder voll erwerbsgemindert werden, erhalten bei der Berechnung der Rente eine Zurechnungszeit. Auch Hinterbliebenen- oder Erziehungsrenten können mit einer Zurechnungszeit aufgebessert werden. Mit der Zurechnungszeit werden Nachteile gemindert, die sich ergeben, wenn Versicherte bereits in jungen Jahren nicht oder nicht mehr voll erwerbsfähig geworden oder verstorben sind. Die Zurechnungszeit wird im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung bewertet; sie hängt vom Umfang und der Bewertung der übrigen rentenrechtlichen Zeiten ab.
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