Begriff | Definition |
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Zusatzversorgungskassen (ZVK) | Die Zusatzversorgungskassen sind Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, der Kirchen und der Sparkassen. Mit ihren Leistungen ergänzen sie Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer in ihren Bereichen. In der Regel sind sie öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts). Es gibt auch in der privaten Wirtschaft einige Zusatzversorgungskassen z. B. für die Bauwirtschaft.
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