Auch wenn sie ihre gesetzliche Rente aufstocken um eine mischfinanzierte Betriebliche Altersvorsorge, werden viele Beschäftigte ihren Lebensstandard im Alter nicht vollständig sichern können. Dies gilt vor allem bei der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte (möglich ab dem vollendeten 63. Lebensjahr, Wartezeit 35 Versicherungsjahre). Die Versorgungslücken sollten geschlossen werden.
Dieses Versorgungskonzept Entgeltumwandlung vom u.di Versorgungswerk Lehrerinnen und Lehrer beschreibt die Möglichkeit einer weiteren Betrieblichen Altersvorsorge und ihrer Umsetzung.
Lösungsansatz: Entgeltumwandlung
Zum Schließen verbleibender Versorgungslücken ist in der Regel die Entgeltumwandlung die geeignete Lösung. Die beim Ersatzschulträger rentenversicherungspflichtig tätigen Beschäftigten haben Anspruch auf eine arbeitnehmendenfinanzierte Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung.
Materielle Grundlage: Arbeitnehmendenfinanzierung
Bei der Entgeltumwandlung werden Teile des künftigen Bruttoarbeitsentgelts in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt.
Rechtliche Grundlage: Betriebsrentengesetz
Die Entgeltumwandlung ist als Betriebliche Altersvorsorge Teil der Arbeitsbedingungen. Mit einer Versorgungsordnung regelt der Schulträger auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) die notwendigen arbeitsrechtlichen und fachlichen Bedingungen, damit die Entgeltumwandlung inhaltlich transparent und arbeitsrechtlich korrekt umgesetzt wird. Die Versorgungsordnung muss sorgfältig ausgearbeitet werden.
Unterstützung des Schulträgers
Das u.di Versorgungswerk Lehrerinnen und Lehrer berät und unterstützt Schulträger bei der Einrichtung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Durchführungsregelungen zur Entgeltumwandlung der Beschäftigten.