Zwei Säulen des Alterssicherungssystems
Die gesetzliche Rente ist der sozialversicherungsrechtliche Teil und als erste Säule der Alterssicherung die wichtigste Quelle des Alterseinkommens der Beschäftigten. Hinzu kommt die betriebliche Altersvorsorge als arbeitsrechtlicher Teil und zweite Säule der Alterssicherung.
Beide Säulen zusammen bilden für die Beschäftigten – also für Arbeitnehmende– das Alterssicherungssystem. Dieses kollektivrechtliche Zwei-Säulen-System hat Lohnersatzfunktion und dient der Sicherung des Lebensstandards im Alter.
Plus private Vorsorge
Die private Vorsorge bietet im Gegensatz zum gesetzlich und arbeitsrechtlich geregelten kollektivrechtlichen Zwei-Säulen-System eine zusätzliche Sicherung, die individuell verantwortet wird und damit nicht Teil des regulierten Alterssicherungssystems ist.
Konsequenz
Die Beschäftigten sind auf das Zwei-Säulen-System der Alterssicherung angewiesen, wenn erhebliche Einbußen ihres Versorgungsniveaus bis hin zur Altersarmut vermieden werden sollen.