Eine Alternative zur Altersteilzeit ist der Bezug einer Teilrente. Wer nicht schlagartig und mit entsprechenden Verlusten aus dem Berufsleben ausscheiden will, dem bietet der Bezug von Teilrente bei gleichzeitig reduzierter Arbeitsleistung (Teilzeit) eine gute Möglickeit zum gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Die Altersteilrente steht allen Versicherten offen, die bereits die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente erfüllen.
Die Hinzuverdienstgrenze richtet sich nach der jeweils aktuellen Bezugsgröße, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Die aktuelle Bezugsgöße wird nach einer Berechnung unterhalb des Rechners angezeigt. Für die neuen Bundesländern wird diese Bezugsgröße multipliziert mit Rentenwert-Ost/Rentenwert-West. Für die Berechnung werden die Entgeltpunkte der letzten drei Jahre addiert und mit dieser Bezugsgröße und einem Faktor multipliziert. Der Faktor für eine 2/3-Rente ist 0,13, für eine 1/2-Rente 0,19 und für eine 1/3-Rente 0,25.
Die Entgeltpunkte der letzten drei Jahre entnehmen Sie der Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder für eine überschlägige Ermittlung der summierten Entgeltpunkte teilen Sie das mittlere Jahreseinkommen der letzten drei Jahre durch 10000.
Die Hinzuverdienstgrenze darf zweimal pro Kalenderjahr überschritten werden, allerdings ist der doppelte Wert das absolute Limit!