Selbstverwaltung der Versicherten
Die Sozialwahlen bilden das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Alle sechs Jahre wird durch Sozialwahlen die Zusammensetzung der Vertreterversammlungen der Rentenversicherungsträger bestimmt. Die letzte Sozialwahl fand am 31. Mai 2023 statt. Die Vertreterversammlungen bestehen je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und Vertretern der Arbeitgeber.
In der sozialen Selbstverwaltung bestimmen die Versicherten, Rentner und Arbeitgeber mit, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Der Gesetzgeber legt die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Sozialversicherungssystem fest und die Selbstverwaltung füllt diesen Rahmen aus. Sie beschließt Haushalte von Versicherungsträgern, also die Einnahmen und Ausgaben, und trifft wichtige Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Leistungen, Organisation und Rehabilitation.
Außerdem bringt die Selbstverwaltung im Vorfeld gesetzlicher Neuregelungen die Sicht der Versicherten und Arbeitgeber in die politischen Entscheidungsprozesse mit ein. Rente, Gesundheit, Unfallschutz und Arbeitslosenversicherung liegen damit nicht allein in der Hand der Politik. Die Selbstverwalter arbeiten ehrenamtlich und sind dem Wohl der Versicherten verpflichtet. Neben der Arbeit der Selbstverwaltungsgremien bringen sich bundesweit über 8000 ehrenamtliche Selbstverwalter mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen in den Widerspruchsausschüssen sowie als Versichertenberater und Versichertenälteste ein. Das macht die Deutsche Rentenversicherung zu einem starken Partner bei Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
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Petra Demuth wiedergewählt
Petra Demuth engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der DRV Baden-Württemberg und ist erneut zur Vertreterin der Versicherten in die Vertreterversammlung gewählt worden.
Was ist die Vertreterversammlung
Als oberstes Selbstverwaltungsorgan beschließt die Vertreterversammlung unter anderem die Satzung und das autonome Recht des Versicherungsträgers.
Ihre weiteren Hauptaufgaben bestehen in der Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans, der Abnahme der Jahresrechnung und der Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung.
Außerdem regelt sie auf Vorschlag des Vorstandes die Entschädigung für die ehrenamtlich Tätigen, wählt die ehrenamtlichen Mitglieder ihrer Ausschüsse, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie die Mitglieder und stellver- tretenden Mitglieder der besonderen Ausschüsse (Widerspruchsausschüsse).
Die Vertreterversammlung besteht aus je 15 Mitgliedern der Gruppe der Arbeitgeber und der Gruppe der Versicherten. Der Vorsitz wechselt zwischen den beiden alternierenden Vorsitzenden jährlich zum 1. Oktober.