Was sind Rentenberater?
Rentenberater sind ...
- unabhängige Vertreter*innen der Interessen ihrer Mandanten
- an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
- registriert im Rechtsdienstleistungsregister und
- unterliegen der Aufsicht der Registrierungsbehörde
u.di e.V. Rentenberater sind keine Mitarbeiter*innen der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. u.di e.V. ist in diesem Umfeld wie ein Rechtsanwalt tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.
u.di e.V. führt Beratung und Vertretung in den Bereichen
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Soziales Entschädigungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Versorgungsausgleich sowie
- betriebliche und berufsständische Versorgung
durch und hat sich insbesondere auf die gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und berufsständische Versorgung spezialisiert. In diesen Rechtsgebieten werden Sie durch u.di e.V. als Rentenberater qualifiziert und unabhängig beraten und in Verwaltungsverfahren oder vor den deutschen Sozial- und Landessozialgerichten prozessual vertreten.