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u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V.

Rente und Arbeit
11 Mrz

Arbeit und Rente – Flexible Übergänge in die Rente

Flexible Übergänge in die Rente langfristig planen

Viele Menschen über 50 machen sich Gedanken zum Übergang in die Rente. Wann gehe ich? Wie viele Jahre habe ich eingezahlt? Was fällt unter die Wartezeit und welche Zeiten nicht? Was ist das überhaupt: Wartezeit?
Da hilft ein Blick in die Renteninformation. Die erhalten alle Versicherten, die fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben und mind. 27 Jahre alt sind. Alle über 55jährigen Versicherten erhalten alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft von ihrer Rentenversicherung, die den gesamten Versicherungsverlauf enthält. Neben der Hochrechnung zur zukünftigen Altersrente und der bisher erwirtschafteten Rentenhöhe, gibt es auch eine Information über die Erwerbsminderungsrente, die man bekäme, wenn der Fall eintritt.

Rechtzeitg planen und vorsorgen

Nehmen Sie die nächste Rentenauskunft zum Anlass Ihre Altersversorgung zu planen. Für die Jüngeren: Wie kann ich zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen? Zum Beispiel mit betrieblicher Altersvorsorge oder auch privat. Hier gibt es viele Möglichkeiten: die staatlich geförderte Riesterrente, Sparpläne bei Banken und Versicherungen oder ETF und Aktienfonds. Fragen Sie ihren Steuerberater oder den Makler ihres Vertrauens.

Ab dem 43. Lebensjahr werden alle Versicherten aufgefordert zu einer Kontenklärung. Mit einem Formular werden alle Zeiten, die der Rentenversicherung nicht bekannt sind, übermittelt und mit Belegen nachgewiesen. Da ist es wichtig die Unterlagen gut aufzuheben, wie Nachweise über Schulzeiten, Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen.

Altersteilzeit, Teilrente – was ist geeignet

Wie ist es nun aber mit denen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen? Wartet man einfach den Tag des Regelrenteneintrittsalters ab, und geht dann in Rente (Wichtig: Antrag stellen, Rente kommt nicht automatisch) oder welche Möglichkeiten bieten sich?
Man kann zum Beispiel eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Dafür nimmt man Abschläge in Kauf –  0,3% pro Monat, den man früher in Rente geht. Das kann sich summieren. Diese Abschläge kann man durch Einzahlungen an die Rentenkasse in der Höhe ausgleichen. Oder man nimmt eine Teilrente mit Abschlägen in Anspruch und arbeitet weiter – entweder Teilzeit oder Vollzeit. So können die Abschläge in der Höhe reduziert werden. Diese Option ist seit dem Januar 2023 sehr lukrativ. Zu diesem Zeitpunkt sind die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner entfallen. Man kann auch als Rentner mit einer vorgezogenen Rente unbegrenzt hinzuverdienen. Das bedeutet: die Rente wird gezahlt und auch das Gehalt oder der Lohn fließt weiter auf das Konto.

Gute Beratung lohnt sich

Aber Achtung: es gibt ein paar Dinge zu beachten: viele Arbeitsverträge enden bei Bezug einer Rente automatisch. Hier hilft der Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag. Außerdem erhalten Sie als Vollrentner im Krankheitsfall kein Krankengeld oder auch kein Arbeitslosengeld. Eine Lösung kann die Beantragung einer Teilrente sein.
Oder nutzen Sie die Teilrente, um sich ihre persönliche Altersteilzeit zu finanzieren. Auch das lohnt sich.
Unser Tipp: Fragen Sie ihren Rentenberater und lassen sich individuell beraten.