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u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V.

7 Sep

Rente mit 63 – wer kann wann in Rente gehen

Überall hört man von der Rente mit 63. Manche Politiker fordern deren Abschaffung und einen Renteneintritt ab 70 Jahren. Was ist dran an dieser Rente, wer kann sie in Anspruch nehmen und wie funktioniert das überhaupt. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Die letzten Reformen

In Deutschland wurde mit der Rentenreform 2007 die schrittweise Anhebung des Regelrenteneintrittsalter auf 67 eingeführt. Im Jahr 2014 gab es dann eine Anpassung für Menschen, die bereits viele Jahre Beiträge gezahlt haben. Seither gilt: Wer mind. 45 anrechenbare Jahre (Wartezeit) angesammelt hat, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Jahrgänge vor 1964 können sogar noch früher in Rente. Ab dem Jahrgang 1953 wurde das Eintrittsalter für diese Rente schrittweise angehoben. Jedes Jahr erhöht sich das Eintrittsalter um zwei Monate bis die 65 Jahre erreicht sind. (Für Erwerbsminderungsrenten gelten andere Werte.)

Rente mit 63 – es gibt Abschläge

Es gibt allerdings auch für Versicherte, die nicht so viele Beitragsjahre auf dem Buckel haben, Möglichkeiten früher in Rente zu gehen. Wer es auf 35 Jahre bringt, der kann tatsächlich mit 63 in Rente gehen, allerdings werden dann Abschläge fällig. Pro Monat, den man vor dem gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter in Rente geht, werden 0,3 % abgezogen, max. jedoch 14,4%. Aber Achtung: diese Abschläge bleiben bis zum Lebensende erhalten.

Kann man die Abschläge ausgleichen? Ja, man kann einen Antrag bei der DRV stellen und sich berechnen lassen, wie viel Geld notwendig ist, um die Rentenabschläge auszugleichen. Das ist unverbindlich. Wenn Sie sich entscheiden, nicht einzuzahlen oder doch länger zu arbeiten, können Sie das einfach tun. Die Möglichkeit dazu besteht ab dem 50. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Fragen Sie einen Rentenberater, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist.

PS: Lesen Sie auch unseren Artikel zu Rente und Arbeit.