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26 Mrz

Doppelbesteuerung von Renten

Doppelbesteuerung von Renten – Neuregelung im Wachstumschancengesetz

Die Regierung plant, die Doppelbesteuerung von Renten zu ändern, basierend auf Urteilen des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19) vom 19. Mai 2021. Laut diesen Urteilen soll eine Doppelbesteuerung von Renten verhindert werden. Dazu hat die Bundesregierung eine neue Regleung beschlossen. Der Besteuerungsanteil für soll für Rentenjahrgänge ab 2023 nur um einen halben Prozentpunkt pro Jahr steigen, anstatt um den bisher festgelegten einen Prozentpunkt. Die volle Besteuerung der Renten würde demnach erst für Neurenten ab dem Jahr 2058 gelten.

Warum gibt es Doppelbesteuerung?

Seit 2005 sind Rentenbeiträge steuerfrei, aber die Renten werden dann besteuert, wenn sie ausgezahlt werden. Dies nennt man nachgelagerte Besteuerung. Die meisten Menschen profitieren davon, da die Steuersätze im Alter oft niedriger sind als im Arbeitsleben.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch private Rentenversicherungen steuerlich anerkannt, aber nur, wenn sie lebenslange Renten auszahlen und die Empfänger mindestens 60 Jahre alt sind (ab 2012 sogar erst ab 62 Jahren) und einige andere Voraussetzungen. Dies soll sicherstellen, dass es sich um „echte“ Altersvorsorgeprodukte handelt.

Was bedeutet das zusammengefasst?

Seit 2005 werden 50 % der Alterseinkünfte besteuert, und dieser Anteil steigt jedes Jahr. Im Jahr 2058 wird die Rente dann zu 100 % steuerpflichtig sein. Gleichzeitig sind Beiträge zur Altersvorsorge der Arbeitnehmer größtenteils steuerfrei.

Das Gesetz ist am 22. März 2024 vom Bundestag beschlossen worden.