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u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V.

Sozialwahl, Mitbestimmung
1 Nov

Sozialwahlen – warum deine Stimme wichtig ist

Selbstverwaltung der Versicherten

Die Sozialwahlen sind wichtig für die Demokratie in der Sozialversicherung. Alle sechs Jahre bestimmen diese Wahlen, wer in den Vertreterversammlungen der Rentenversicherung sitzt. Die letzte Wahl war am 31. Mai 2023. In diesen Versammlungen sitzen sowohl Vertreter der Versicherten als auch der Arbeitgeber.

In der Selbstverwaltung haben Versicherte, Rentner und Arbeitgeber Einfluss darauf, wofür ihre Beiträge verwendet werden. Der Gesetzgeber gibt die grundlegenden Regeln vor, aber die Selbstverwaltung trifft die konkreten Entscheidungen darüber, wie das Geld verwendet wird. Sie entscheidet über Finanzen, Personal, Leistungen und Organisation.

Außerdem können sich die Selbstverwalter bei geplanten Gesetzesänderungen für die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber einsetzen. So haben nicht nur Politiker das Sagen über Themen wie Rente, Gesundheit, Unfallschutz und Arbeitslosenversicherung. Die Selbstverwalter arbeiten ehrenamtlich und sind den Versicherten verpflichtet. Über 8.000 von ihnen bringen ihre Erfahrungen und ihr Wissen in Ausschüssen und als Berater ein. Das macht die Deutsche Rentenversicherung zu einem wichtigen Partner für Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Weitere Informationen gibt es hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Struktur-und-Organisation/Selbstverwaltung/selbstverwaltung_aufgaben.html

Petra Demuth wiedergewählt

Petra Demuth wurde erneut zur Vertreterin der Versicherten in die Vertreterversammlung der DRV Baden-Württemberg gewählt. Sie engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in diesem Bereich.

Was ist die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der DRV. Sie beschließt wichtige Dinge wie die Satzung und die Autonomie des Versicherungsträgers.

Ihre Hauptaufgaben umfassen die Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans, die Prüfung der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung.

Außerdem regelt sie die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder, wählt die Mitglieder ihrer Ausschüsse und deren Stellvertreter sowie die Mitglieder der besonderen Ausschüsse (Widerspruchsausschüsse) auf Vorschlag des Vorstands.

Die Vertreterversammlung besteht aus jeweils 15 Mitgliedern der Gruppen der Arbeitgeber und der Versicherten. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den beiden alternierenden Vorsitzenden zum 1. Oktober.