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	<title>Rente -</title>
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		<title>Altersteilzeit, Flexirente &#038; Co. &#8211; So wird der Übergang in die Rente zur Win-Win-Lösung für alle!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ariane numrich]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2025 08:24:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Altersteilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitwertkonto]]></category>
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			<p data-start="228" data-end="468">Der Übergang von Erwerbstätigkeit in den Ruhestand ist ein bedeutender Schritt im Leben. Dabei gibt es verschiedene Wege, wie dieser Übergang gestaltet werden kann – je nachdem, welche persönlichen und finanziellen Möglichkeiten jemand hat.</p>
<p data-start="470" data-end="835">In unseren Vorträgen und Seminaren zeigen wir, dass der Weg in die Altersrente nicht immer derselbe sein muss. Die klassische (Regel-)Altersrente tritt normalerweise mit Erreichen der Regelaltersgrenze ein. Aber auch ein vorgezogener Rentenbeginn ist möglich – etwa über die vorgezogenen Altersrenten, die unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Regelaltersgrenze gezahlt werden.</p>
<p data-start="837" data-end="1081">Besonders interessant ist das Flexi-Modell, das eine Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente ermöglicht. Diese „Flexirente“ erlaubt einen gleitenden Übergang und bietet mehr Freiheit, den Rentenbeginn an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.</p>
<p data-start="1083" data-end="1462">Für Beschäftigte, die früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen, aber keine vorgezogene Altersrente beanspruchen möchten, gibt es die Möglichkeit von Altersteilzeit oder Zeitwertkonten.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner "><div class="wpb_wrapper"><div class="vc_tta-container" data-vc-action="collapseAll"><h2>Überblick über die Möglichkeiten des Übergangs von Arbeit in Rente</h2><div class="vc_general vc_tta vc_tta-accordion vc_tta-color-primary_color vc_tta-style-classic vc_tta-shape-square vc_tta-o-shape-group vc_tta-controls-align-default vc_tta-o-all-clickable"><div class="vc_tta-panels-container"><div class="vc_tta-panels"><div class="vc_tta-panel" id="1749216427198-ad86ce5e-a191" data-vc-content=".vc_tta-panel-body"><div class="vc_tta-panel-heading"><h5 class="vc_tta-panel-title"><a href="#1749216427198-ad86ce5e-a191" data-vc-accordion data-vc-container=".vc_tta-container"><span class="vc_tta-title-text">Altersteilzeit</span></a></h5></div><div class="vc_tta-panel-body">
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			<h3 data-start="114" data-end="171"><strong data-start="114" data-end="171">Altersteilzeit – Ein gleitender Übergang in die Rente</strong></h3>
<p data-start="173" data-end="527">Die Altersteilzeit ist eine bewährte Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitszeit in den letzten Berufsjahren zu reduzieren und damit den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Sie bietet den Vorteil, dass man nicht abrupt von Vollzeit in die Rente wechselt, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg weniger arbeitet.</p>
<h4 data-start="529" data-end="583">In der Praxis gibt es zwei Modelle der Altersteilzeit:</h4>
<ul>
<li data-start="588" data-end="776">Das Gleichverteilungsmodell (Teilzeitmodell)<br data-start="636" data-end="639" />Hier wird die Arbeitszeit während der gesamten Altersteilzeitphase reduziert – zum Beispiel auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit.</li>
<li data-start="778" data-end="1086">
<p data-start="781" data-end="1086">Das Blockmodell<br data-start="800" data-end="803" />Dabei arbeitet man in der ersten Hälfte der Altersteilzeit wie bisher (Vollzeit) weiter und geht danach in eine Freistellungsphase über, in der man gar nicht mehr arbeitet. So kann man sich schon früher an den Ruhestand gewöhnen und dennoch die Vorteile der Altersteilzeit nutzen.</p>
</li>
</ul>
<p data-start="1088" data-end="1356">Die Altersteilzeit wird finanziell gefördert: Durch Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers bleibt das Einkommen in der Regel deutlich über dem Teilzeitgehalt. Außerdem gibt es zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung, um spätere Nachteile bei der Rente auszugleichen.</p>
<p data-start="1358" data-end="1595">Wichtig ist: Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Wer darüber nachdenkt, sollte sich also rechtzeitig informieren und mit dem Arbeitgeber sprechen.</p>

		</div>
	</div>
</div></div><div class="vc_tta-panel" id="1749216427204-08664f3c-3ac1" data-vc-content=".vc_tta-panel-body"><div class="vc_tta-panel-heading"><h5 class="vc_tta-panel-title"><a href="#1749216427204-08664f3c-3ac1" data-vc-accordion data-vc-container=".vc_tta-container"><span class="vc_tta-title-text">Zeitwertkonto</span></a></h5></div><div class="vc_tta-panel-body">
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			<h3 data-start="142" data-end="216"><strong data-start="142" data-end="216">Das Modell Zeitwertkonto – eine flexible Alternative zur Altersteilzeit</strong></h3>
<p data-start="218" data-end="635">Nicht für alle ist die Altersteilzeit das passende Modell, um den Übergang in die Rente zu gestalten. Eine attraktive Alternative ist das Modell des <strong data-start="367" data-end="384">Zeitwertkontos</strong>. Hierbei spart der Arbeitnehmer über die Jahre hinweg Zeitguthaben – zum Beispiel durch nicht genommenen Urlaub, Überstunden oder Sonderzahlungen. Diese Guthaben werden auf ein separates Konto eingezahlt und wachsen im Laufe des Erwerbslebens an.</p>
<p data-start="637" data-end="911">Der Clou: In der Zeit vor der (Regel-)Altersrente kann der Arbeitnehmer dann eine Auszeit nehmen – finanziert durch das angesparte Guthaben. So ist es möglich, schon vor dem eigentlichen Rentenbeginn nicht mehr zu arbeiten und dennoch ein gesichertes Einkommen zu haben.</p>
<h4 data-start="913" data-end="950"><strong data-start="913" data-end="950">Vorteile des Zeitwertkontenmodells:</strong></h4>
<ul data-start="952" data-end="1327">
<li data-start="952" data-end="1045">
<p data-start="954" data-end="1045"><strong data-start="954" data-end="970">Flexibilität</strong>: Man kann selbst entscheiden, wann und wofür man das Guthaben in Anspruch nimmt.</p>
</li>
<li data-start="1046" data-end="1155">
<p data-start="1048" data-end="1155"><strong data-start="1048" data-end="1074">Finanzielle Sicherheit</strong>: Während der Freistellungsphase erhält man weiterhin ein regelmäßiges Einkommen.</p>
</li>
<li data-start="1156" data-end="1327">
<p data-start="1158" data-end="1327"><strong data-start="1158" data-end="1182">Gestaltungsspielraum</strong>: Besonders für diejenigen, die nicht in Teilzeit arbeiten möchten, aber früher aus dem Berufsleben ausscheiden wollen, ist das Modell attraktiv.</p>
</li>
</ul>
<p data-start="1329" data-end="1528">Anders als bei der Altersteilzeit ist man hier nicht mehr an eine reduzierte Arbeitszeit gebunden.</p>
<p data-start="1530" data-end="1731">Wer plant, das Modell zu nutzen, sollte sich frühzeitig informieren: Wichtig ist, dass der Arbeitgeber entsprechende Vereinbarungen anbietet und das Zeitwertkonto vertraglich geregelt wird.</p>

		</div>
	</div>
</div></div><div class="vc_tta-panel" id="1749216522137-abd482f1-654b" data-vc-content=".vc_tta-panel-body"><div class="vc_tta-panel-heading"><h5 class="vc_tta-panel-title"><a href="#1749216522137-abd482f1-654b" data-vc-accordion data-vc-container=".vc_tta-container"><span class="vc_tta-title-text">Flexirente</span></a></h5></div><div class="vc_tta-panel-body">
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			<h3 data-start="84" data-end="145"><strong data-start="84" data-end="145">Die Flexirente – mehr Freiheit beim Übergang in die Rente</strong></h3>
<p data-start="147" data-end="478">Mit der Flexirente hat der Gesetzgeber ein Modell geschaffen, das Arbeitnehmern mehr Gestaltungsfreiheit für den Renteneintritt bietet. Anders als bei der klassischen Rente oder der Altersteilzeit kann man hier entscheiden, wie man den Übergang in die Rente individuell gestalten möchte – mit oder ohne Reduzierung der Arbeitszeit.</p>
<h4 data-start="480" data-end="516"><strong data-start="480" data-end="516">Was bedeutet Flexirente konkret?</strong></h4>
<ul data-start="518" data-end="1233">
<li data-start="518" data-end="659">
<p data-start="520" data-end="659"><strong data-start="520" data-end="547">Früherer Renteneintritt</strong>: Wer möchte, kann bereits vor der Regelaltersgrenze eine Teilrente beziehen – und gleichzeitig weiter arbeiten.</p>
</li>
<li data-start="660" data-end="820">
<p data-start="662" data-end="820"><strong data-start="662" data-end="698">Kombination von Arbeit und Rente</strong>: Man kann selbst bestimmen, in welchem Umfang man noch arbeiten möchte, um so das Einkommen und die Rente zu kombinieren.</p>
</li>
<li data-start="821" data-end="1054">
<p data-start="823" data-end="1054"><strong data-start="823" data-end="866">Keine feste Reduzierung der Arbeitszeit</strong>: Anders als bei der Altersteilzeit muss die Arbeitszeit nicht zwingend reduziert werden. Viele arbeiten in Teilzeit weiter, andere auch in Vollzeit – es ist die eigene Entscheidung.</p>
</li>
<li data-start="1055" data-end="1233">
<p data-start="1057" data-end="1233"><strong data-start="1057" data-end="1085">Zusätzliche Rentenpunkte</strong>: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeitet, zahlt weiter Beiträge zur Rentenversicherung und kann dadurch die eigene Rente noch erhöhen.</p>
</li>
</ul>
<p data-start="1235" data-end="1567"><strong data-start="1235" data-end="1265">Was bringt die Flexirente?</strong><br data-start="1265" data-end="1268" />Die Flexirente bietet besonders viel Freiheit, den Übergang in den Ruhestand nach den eigenen Wünschen zu gestalten. Das ist ein großer Vorteil für alle, die nicht abrupt aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten, sondern flexibel weiterarbeiten wollen – ob mit reduziertem oder unverändertem Pensum.</p>
<p data-start="1569" data-end="1846">Wichtig ist eine gute Beratung, um zu prüfen, wie sich die Kombination aus Teilrente und Hinzuverdienst auf die spätere Rente auswirkt. Aber eines ist sicher: Mit der Flexirente gibt es mehr Spielraum, um den Ruhestand so zu gestalten, wie es zur eigenen Lebenssituation passt.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div></div></div></div></div></div><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner "><div class="wpb_wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_inner vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
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			<p data-start="121" data-end="208"><strong data-start="121" data-end="208">Unsere Unterstützung: Beratung, Vorträge und Workshops für flexible Altersübergänge</strong></p>
<p data-start="210" data-end="467">Als erfahrene Beraterinnen und Berater unterstützen wir nicht nur Einzelpersonen, sondern auch ganze Kollektive – etwa Unternehmen, Personalabteilungen oder Betriebsräte – bei der Entwicklung und Umsetzung von flexiblen Übergangsmodellen in den Ruhestand.</p>
<p data-start="469" data-end="690">Ob Flexirente, Altersteilzeit oder das Modell des Wertguthabens: Wir helfen dabei, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, rechtliche Fragen zu klären und maßgeschneiderte Lösungen für alle Beteiligten zu erarbeiten.</p>
<p data-start="692" data-end="1010">Zusätzlich bieten wir praxisnahe <strong data-start="725" data-end="751">Vorträge und Workshops</strong> an, die über die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten informieren und konkrete Umsetzungswege aufzeigen. Damit sichern wir gemeinsam einen reibungslosen und fairen Übergang in die Rente – abgestimmt auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Beschäftigten.</p>
<p data-start="692" data-end="1010">Für weitere Informationen und Angebote einfach fragen!</p>

		</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Arbeit und Rente &#8211; Flexible Übergänge in die Rente</title>
		<link>https://www.u-di.de/arbeit-und-rente-wie-geht-es-und-was-muss-ich-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ariane numrich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Mar 2025 12:57:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Altersteilzeit]]></category>
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			<h4>Flexible Übergänge in die Rente langfristig planen</h4>
<p>Viele Menschen über 50 machen sich Gedanken zum Übergang in die Rente. Wann gehe ich? Wie viele Jahre habe ich eingezahlt? Was fällt unter die Wartezeit und welche Zeiten nicht? Was ist das überhaupt: Wartezeit?<br />
Da hilft ein Blick in die Renteninformation. Die erhalten alle Versicherten, die fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben und mind. 27 Jahre alt sind. Alle über 55jährigen Versicherten erhalten alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft von ihrer Rentenversicherung, die den gesamten Versicherungsverlauf enthält. Neben der Hochrechnung zur zukünftigen Altersrente und der bisher erwirtschafteten Rentenhöhe, gibt es auch eine Information über die Erwerbsminderungsrente, die man bekäme, wenn der Fall eintritt.</p>
<h4>Rechtzeitg planen und vorsorgen</h4>
<p>Nehmen Sie die nächste Rentenauskunft zum Anlass Ihre Altersversorgung zu planen. Für die Jüngeren: Wie kann ich zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen? Zum Beispiel mit betrieblicher Altersvorsorge oder auch privat. Hier gibt es viele Möglichkeiten: die staatlich geförderte Riesterrente, Sparpläne bei Banken und Versicherungen oder ETF und Aktienfonds. Fragen Sie ihren Steuerberater oder den Makler ihres Vertrauens.</p>
<p>Ab dem 43. Lebensjahr werden alle Versicherten aufgefordert zu einer Kontenklärung. Mit einem Formular werden alle Zeiten, die der Rentenversicherung nicht bekannt sind, übermittelt und mit Belegen nachgewiesen. Da ist es wichtig die Unterlagen gut aufzuheben, wie Nachweise über Schulzeiten, Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen.</p>
<h4>Altersteilzeit, Teilrente &#8211; was ist geeignet</h4>
<p>Wie ist es nun aber mit denen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen? Wartet man einfach den Tag des Regelrenteneintrittsalters ab, und geht dann in Rente (Wichtig: Antrag stellen, Rente kommt nicht automatisch) oder welche Möglichkeiten bieten sich?<br />
Man kann zum Beispiel eine <a title="Rente mit 63" href="https://www.u-di.de/rente_mit_63/">vorgezogene Altersrente</a> in Anspruch nehmen. Dafür nimmt man Abschläge in Kauf &#8211;  0,3% pro Monat, den man früher in Rente geht. Das kann sich summieren. Diese Abschläge kann man durch Einzahlungen an die Rentenkasse in der Höhe ausgleichen. Oder man nimmt eine <a title="Rente mit 63 – wer kann wann in Rente gehen" href="https://www.u-di.de/rente_mit_63/">vorgezogene Altersrente mit Abschlägen</a> in Anspruch und arbeitet weiter – entweder Teilzeit oder Vollzeit. So können die Abschläge in der Höhe reduziert werden. Diese Option ist seit dem Januar 2023 sehr lukrativ. Zu diesem Zeitpunkt sind die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner entfallen. Man kann auch als Rentner mit einer vorgezogenen Rente unbegrenzt hinzuverdienen. Das bedeutet: die Rente wird gezahlt und auch das Gehalt oder der Lohn fließt weiter auf das Konto inkl. der SV-Beiträge. Auf diese Weise gleichen Sie die Abschläge wieder aus.</p>
<h4>Gute Beratung lohnt sich</h4>
<p>Aber Achtung: es gibt ein paar Dinge zu beachten: viele Arbeitsverträge enden bei Bezug einer Rente automatisch. Hier hilft der Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag. Außerdem erhalten Sie als Vollrentner im Krankheitsfall kein Krankengeld oder auch kein Arbeitslosengeld. Eine Lösung kann die Beantragung einer Teilrente (Altersrente in Höhe von 10-99,99% des regulären Rentenanspruchs) sein. Oder nutzen Sie diese Teilrente, um sich ihre persönliche Altersteilzeit zu finanzieren. Auch das lohnt sich.</p>
<p>Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Rentenberater und lassen sich individuell beraten.</p>

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			</item>
		<item>
		<title>Rente mit 63 &#8211; wer kann wann in Rente gehen</title>
		<link>https://www.u-di.de/rente_mit_63/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ariane numrich]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Jul 2024 13:57:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rente]]></category>
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			<p>Du hast sicherlich von der &#8222;Rente mit 63&#8220; gehört. Einige Politiker sprechen sich für ihre Abschaffung aus und schlagen vor, dass die Menschen erst mit 70 Jahren in Rente gehen sollten. Aber was bedeutet das eigentlich? Wer kann von dieser Rente profitieren und wie funktioniert sie überhaupt? Lass uns etwas Licht ins Dunkel bringen.</p>
<p><strong>Die letzten Reformen</strong></p>
<p>2007 wurde in Deutschland die Rentenreform eingeführt, die das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre erhöhte. Dann, im Jahr 2014, gab es eine Anpassung für diejenigen, die bereits viele Jahre lang Beiträge gezahlt hatten. Seitdem gilt: Wenn du mindestens 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hast, kannst du mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Menschen, die vor 1964 geboren wurden, können sogar noch früher in Rente gehen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter für diese Gruppe wird schrittweise erhöht, beginnend mit dem Jahrgang 1953. Jedes Jahr steigt das Eintrittsalter um zwei Monate, bis es 65 Jahre erreicht hat. (Für Erwerbsminderungsrenten gelten andere Regelungen.)</p>
<p><strong>Rente mit 63 – mit Abzügen</strong></p>
<p>Aber auch für diejenigen, die nicht so viele Beitragsjahre vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Wenn du es auf 35 Beitragsjahre bringst, kannst du tatsächlich mit 63 in Rente gehen. Allerdings werden dann Abzüge vorgenommen. Für jeden Monat, den du vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehst, werden 0,3 % deiner Rente abgezogen, jedoch höchstens 14,4 %. Es ist wichtig zu beachten: Diese Abzüge gelten lebenslang.</p>
<p>Hier haben wir eine Übersicht zu den Altersrenten und den Voraussetzungen.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner "><div class="wpb_wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_inner vc_row-fluid vc_column-gap-10"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
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			<p><strong>Kann man die Abzüge ausgleichen?</strong></p>
<p>Ja, du kannst einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen und berechnen lassen, wie viel Geld du einzahlen müsstest, um die Rentenabzüge auszugleichen. Dies ist jedoch unverbindlich. Du kannst dich entscheiden, einzuzahlen oder länger zu arbeiten, und zwar ab dem 50. Lebensjahr bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze.</p>
<p>Falls du unsicher bist, ob das in deinem Fall sinnvoll ist, solltest du einen Rentenberater konsultieren.</p>
<p>PS: Schau dir auch unseren Artikel zu <a title="Arbeit und Rente – wie geht es und was muss ich tun" href="https://www.u-di.de/arbeit-und-rente-wie-geht-es-und-was-muss-ich-tun/">Rente und Arbeit</a> an.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div>
</div><p>The post <a href="https://www.u-di.de/rente_mit_63/">Rente mit 63 – wer kann wann in Rente gehen</a> first appeared on <a href="https://www.u-di.de"></a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Entgeltpunkte – Sammeln für die Rente</title>
		<link>https://www.u-di.de/entgeltpunkte_sammeln_rente/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ariane numrich]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Apr 2024 14:04:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltpunkte]]></category>
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			<h3>Was sind Entgeltpunkte?</h3>
<p>Entgeltpunkte sind eine zentrale Größe in der deutschen Rentenversicherung und spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der späteren Rente. Was später an Rente herauskommt, hängt in erster Linie von der Höhe ihres beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts im gesamten Erwerbsleben ab.  An dieser Stelle der Hinweis auf einen weitverbreiteten Irrtum: die letzten 15 Jahre zählen nicht anders als die vorigen Beitragsjahre. Oft ist es allerdings so, dass ältere Beschäftigte höhere Einkommen haben und daher mehr Entgeltpunkte erhalten.</p>
<p>Im Grunde genommen werden Entgeltpunkte durch das Verhältnis des individuellen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts eines Versicherten zum durchschnittlichen Bruttoentgelt aller Rentenversicherten des jeweiligen Jahres bestimmt. Ein Versicherter erhält einen Entgeltpunkt, wenn sein Verdienst genau dem Durchschnitt aller Versicherten entspricht.</p>
<p>Ein Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient im Jahr 2024 genau das durchschnittliche Bruttoentgelt aller Versicherten. Dies entspricht einem Entgeltpunkt. Verdient er weniger als den Durchschnitt, erhält er entsprechend weniger Entgeltpunkte.</p>
<p>Sie verdienen 2024 monatlich genau 3.300 Euro brutto und erhalten ein 13. Monatsgehalt in gleicher Höhe. Damit beträgt Ihr beitragspflichtiges Bruttoentgelt in diesem Jahr 42.900 Euro. 2024 liegt das Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten bei 45.358 Euro. Das ist ein vorläufiger Wert, der später aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Einkommen leicht angepasst wird. Ihr Entgelt liegt damit unter dem Durchschnittsentgelt. Es beträgt genau (42.900 / 45.358=) 94,58 Prozent hiervon. Das bedeutet: Im Jahr 2024 erwerben Sie damit 0,9458 Entgeltpunkte.</p>
<p>Diese Entgeltpunkte werden im Laufe des Erwerbslebens addiert. Je mehr Entgeltpunkte ein(e) Versicherte(r) ansammelt, desto höher fällt die spätere Rente aus. Ein Entgeltpunkt ist dabei einen bestimmten Geldbetrag wert, der als &#8222;aktueller Rentenwert&#8220; bezeichnet wird. Aktuell liegt dieser Wert bei 37,60 Euro pro Entgeltpunkt.</p>
<p>Die Höhe der Rente hängt somit von der Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte ab. Die Deutsche Rentenversicherung informiert Versicherte (ab dem 27. Lebensjahr mit mind. 5 Beitragsjahren) jährlich über die Anzahl ihrer bisher erworbenen Entgeltpunkte in der Renteninformation. Dies gibt den Versicherten eine Vorstellung davon, wie hoch ihre spätere Rente voraussichtlich sein wird, basierend auf den bisherigen Einzahlungen und erworbenen Entgeltpunkten.</p>

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			<h3>Wofür erhält man Entgeltpunkte?</h3>
<p>Entgeltpunkte werden nicht nur für Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmer*in gutgeschrieben, sondern auch für verschiedene andere Lebenssituationen, die einen Beitrag zur Gesellschaft und zur Familie leisten. Dazu gehören:</p>
<ul>
<li>Kindererziehung: Für die Erziehung von Kindern werden Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Zeit wird als Rentenbeitragszeit angerechnet, auch wenn während dieser Zeit keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.</li>
<li>Pflege eines Familienmitglieds: Wenn Sie ein Familienmitglied mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen und dafür mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen aufwenden, werden Ihnen ebenfalls Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.</li>
<li>Bezug von Entgeltersatzleistungen: Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I können ebenfalls zu Entgeltpunkten führen und somit Ihre Rentenansprüche erhöhen. (ALG II bzw. Bürgergeld zählen nicht dazu)</li>
<li>Bundesfreiwilligendienst: Auch Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes, früher auch Wehr- und Zivildienst, können als Rentenbeitragszeit angerechnet werden und somit zu Entgeltpunkten führen.</li>
<li>Freiwillige Beiträge: Wenn Sie freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung entrichten, können diese ebenfalls zu Entgeltpunkten führen und Ihre Rentenansprüche erhöhen. Diese Möglichkeit steht Ihnen insbesondere offen, wenn Sie nicht pflichtversichert sind oder ab Ihrem 50. Geburtstag Zahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitigem Renteneintritt leisten möchten.</li>
</ul>
<p>Es ist wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob die oben genannten Zeiten korrekt auf Ihrem Rentenkonto registriert sind, um sicherzustellen, dass Ihnen alle Ihnen zustehenden Entgeltpunkte gutgeschrieben werden und Ihre Rentenansprüche entsprechend berücksichtigt werden. Auch hier bietet die Renteninformation, die von der Deutschen Rentenversicherung jährlich verschickt wird, eine gute Orientierung.</p>

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			<h3>Ausbildungszeiten</h3>
<p>Rentenansprüche können sich durch die Aufwertung von betrieblichen Ausbildungszeiten erhöhen. Da Auszubildende in der Regel ein niedriges Einkommen erzielen und dementsprechend niedrige Rentenbeiträge zahlen, werden bis zu drei Ausbildungsjahre in der Regel höherbewertet (36 Monate).</p>
<p>Nachgewiesene betriebliche Ausbildungszeiten, jedoch keine Schul- oder Studienzeiten, werden bei der Rentenberechnung in der Regel auf maximal 75 Prozent des Durchschnittsverdiensts aller Versicherten aufgewertet.</p>
<p>Auch hier ein Beispiel: Eine Auszubildende verdient monatlich 850 Euro, was einem Jahresverdienst von 10.200 Euro entspricht. Das Durchschnittsentgelt aller Rentenversicherten beträgt 45.358 Euro. Das Azubi-Entgelt würde somit nur 0,22 Entgeltpunkte bringen. Eine Höherbewertung um 0,53 Entgeltpunkte auf 0,75 Entgeltpunkte ist jedoch möglich.</p>
<p>Durch die Höherbewertung der Ausbildungszeit kann ein Jahr Ausbildung für die Rente fast dreieinhalb Mal so viel wert sein. Drei Jahre Ausbildungszeit könnten in diesem Fall mit einem Rentenplus von rund 1,5 Entgeltpunkten aufgewertet werden.</p>
<p>Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Höherbewertung nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass die versicherungspflichtigen Einkünfte im gesamten Arbeitsleben durchschnittlich mindestens 75 Prozent der Einkünfte aller Versicherten betragen. Andernfalls ist die Höherbewertung durch den niedrigeren individuellen Wert begrenzt.</p>
<p>Auszubildende sollten sicherstellen, dass ihre Ausbildungszeiten korrekt auf dem Rentenkonto verzeichnet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine Korrektur des Rentenkontos beantragt werden, indem der frühere Ausbildungsvertrag vorgelegt wird. Eine Höherbewertung der Ausbildungszeiten erfolgt dann automatisch, sofern Anspruch darauf besteht.</p>

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		<title>Doppelbesteuerung von Renten</title>
		<link>https://www.u-di.de/doppelbesteuerung-von-renten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ariane numrich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Mar 2024 09:15:16 +0000</pubDate>
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			<h3>Doppelbesteuerung von Renten &#8211; Neuregelung im Wachstumschancengesetz</h3>
<p>Die Regierung plant, die Doppelbesteuerung von Renten zu ändern, basierend auf Urteilen des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19) vom 19. Mai 2021. Laut diesen Urteilen soll eine Doppelbesteuerung von Renten verhindert werden. Dazu hat die Bundesregierung eine neue Regleung beschlossen. Der Besteuerungsanteil für soll für Rentenjahrgänge ab 2023 nur um einen halben Prozentpunkt pro Jahr steigen, anstatt um den bisher festgelegten einen Prozentpunkt. Die volle Besteuerung der Renten würde demnach erst für Neurenten ab dem Jahr 2058 gelten.</p>
<p><strong>Warum gibt es Doppelbesteuerung?</strong></p>
<p>Seit 2005 sind Rentenbeiträge steuerfrei, aber die Renten werden dann besteuert, wenn sie ausgezahlt werden. Dies nennt man nachgelagerte Besteuerung. Die meisten Menschen profitieren davon, da die Steuersätze im Alter oft niedriger sind als im Arbeitsleben.</p>
<p>Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch private Rentenversicherungen steuerlich anerkannt, aber nur, wenn sie lebenslange Renten auszahlen und die Empfänger mindestens 60 Jahre alt sind (ab 2012 sogar erst ab 62 Jahren) und einige andere Voraussetzungen. Dies soll sicherstellen, dass es sich um &#8222;echte&#8220; Altersvorsorgeprodukte handelt.</p>
<p><strong>Was bedeutet das zusammengefasst?</strong></p>
<p>Seit 2005 werden 50 % der Alterseinkünfte besteuert, und dieser Anteil steigt jedes Jahr. Im Jahr 2058 wird die Rente dann zu 100 % steuerpflichtig sein. Gleichzeitig sind Beiträge zur Altersvorsorge der Arbeitnehmer größtenteils steuerfrei.</p>
<p>Das Gesetz ist am 22. März 2024 vom Bundestag beschlossen worden.</p>

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